Entsorgung
Grenzüberschreitende Abfallverbringung mit Notifizierungsverfahren.
Das Unternehmen Karl-Heinz Schreiner Transporte wurde 1988 gegründet. Der Start erfolgte mit internationalen Silotransporten durch den Chef persönlich. Im Laufe der Jahre wurden weitere Silo-Fahrzeuge und auch Kipper eingesetzt. Die Tochter Christine Schreiner führte derzeit selbst über mehrere Jahre Transporte im In- und Ausland durch. Durch auftragsbedingte Umstrukturierungen des Speditionsgeschäfts erfolgte im Jahr 2009 die Spezialisierung auf die Entsorgung. Statt eigens durchgeführte Transporte wurden Dienstleistungen im Transportbereich angeboten. Dadurch haben wir uns auf grenzüberschreitende Abfallverbringung mit Notifizierungsverfahren spezialisiert. Zu diesem Aufgabenbereich zählen u.a. das Vorbereiten der notwendigen Dokumente für die zuständigen Behörden. Außerdem die Organisation und Überwachung der dazugehörigen Transporte. Seit 2017 ist unsere Firma zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten. Der Verbringung von Abfällen zur Verwertung oder Beseitigung in andere EU-Länder (Import / Export), die auf der sogenannten „gelben Liste“ geführt sind, bedarf es einem Notifizierungsverfahren nach den Bestimmungen des europäischen Parlaments. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine enge Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und den zuständigen Landes- und Umweltbehörden notwendig. Wir bieten Ihnen Dienstleistungen rund um das Thema „Notifizierung“ - sprechen Sie uns darauf an. Gerne versuchen wir die besten Entsorgungswege für verschiedenste Materialien (auch gefährlich eingestufte Stoffe) zu organisieren. Für alle anfallenden Transporte stehen wir mit verschiedenen zertifizierten nationalen sowie internationalen Speditionen in Verbindung und arbeiten eng mit diesen zusammen.
Um Abfälle in andere Staaten zu verbringen sind, je nach Abfallart, verschiedene Voraussetzungen nötig. Nicht gefährliche Abfälle der sogenannten „Grünen Liste“ werden mit den „allgemeinen Informationspflichten“ innerhalb der EU transportiert. Besteht ein Vertrag zwischen Empfänger und Veranlasser der Verbringung ist lediglich das Formular Anhang VII der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mitzuführen. Abfälle der „Gelben Liste“ (auch gefährliche) sind notifizierungspflichtig. Dies sind alle Abfälle zur Beseitigung oder anderweitigen Verwertung, auch z.B. nicht gelistete Abfälle und Abfallgemische. Die jeweils zuständigen Behörden im Versand- und Empfängerstaat müssen vorab alle eingereichten Unterlagen zum Notifizierungsverfahren genehmigen um einen Transport zu ermöglichen. Diese Regelung wurde im „Basler Übereinkommen“ Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 festgelegt.
Durch unser weitreichendes Netzwerk in ganz Europa können wir Transporte in nahezu jedes Land schnell und effizient abwickeln. Wir pflegen enge Partnerschaften mit führenden Logistikunternehmen auf dem gesamten Kontinent. Ob Deutschland, Tschechien, Polen, Rumänien oder Slowakei - wir kennen die lokalen Gegebenheiten und sorgen für reibungslose Abläufe.